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Der Interessenausgleich zwischen Eigentümern und Urhebern
Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk durch den Eigentümer verändert, so kann dies die Interessen des Urhebers an dessen unverändertem Bestand beeinträchtigen. Häufig tritt dieser Konflikt bei Bauwerken auf, problematisch ist er, weil sowohl die Interessen des Bauherrn als auch die des Architekten durch Art. 14 GG geschützt sind. Daher muss im Einzelfall ein verhältnismäßiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen gefunden werden. ...

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